Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung neu geregelt

Am 31.12.2015 wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit gelten seit dem 01.01.2016 neue Förderregeln bei der Gründungsberatung (vgl. startothek-News „Gründungsberatung: Förderprogramme werden angepasst“ vom 22.07.2015).

Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen). Darüber hinaus können auch Beratungen von Personengruppen, die von strukturellen Ungleichheiten betroffen sind,  bezuschusst werden (spezielle Beratungen). Hierzu zählen z.B. Unternehmerinnen, Gründer bzw. Jungunternehmer mit Migrationshintergrund, Unternehmerinnen oder Unternehmer mit anerkannter Behinderung.

Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind laut Bundeswirtschaftsministerium neu gegründete und bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Beratungen vor Gründung eines Unternehmens können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Hierfür sind die Bundesländer zuständig, die Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase anbieten.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere ausführliche Details zum neuen Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Sie auf den Internetseiten der BAFA nachlesen.

Quelle: Startothek Newsletter

Kontakt: Karlheinz Pohl, TZN, Tel. 02152 / 20 29 12


zurück