Ohne Arbeit kein Lohn – Muss ich das wirklich bezahlen?
23.04.2013Forum Mittelstand Niederrhein
Referent: Assessor Michael Fechler
An die 20 Unternehmerinnen und Unternehmer besuchten am 23. April 2013 die zweite Veranstaltung der Reihe in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen. Herr Assessor Michael Fechler von der Unternehmerschaft Niederrhein informierte mit Hilfe von Fallbeispielen anschaulich – und oft mit einer Prise Humor – über dieses scheinbar einfache, aber doch komplexe Thema. Denn grundsätzlich gilt – so der Referent – nach -§ 326 Abs. 1 BGB: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Zur Absicherung und zum Schutz von Beschäftigten wurden jedoch wichtige Ausnahmen eingerichtet wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den bezahlten Urlaub, das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko und die Freistellung des Beschäftigten für kurze Zeit aus persönlichen Gründen. Doch schon beim ersten Punkt weist er die Zuhörer auf den Unterschied zwischen „unverschuldeter“ und „verschuldeter“ Krankheit hin, wobei bei Letzterer keine Lohnfortzahlung erfolgt. Auch bezüglich der Freistellung des Beschäftigten macht er deutlich, dass kein Anspruch auf Freistellung für den Arztbesuch besteht, es sein denn, es handelt sich um einen Notfall – und auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Bei der anschließenden Diskussion tauchten immer wieder Fragestellungen aus der Praxis auf, zu denen Herr Fechler wertvolle Tipps geben konnte.
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