Das Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein ist „Anerkanntes Innovationszentrum" durch den BVIZ Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V.


Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ)

Der BVIZ ist der Bundesverband der deutschen Innovations-, Technologie- und Gründerzentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks. Der BVIZ wurde 1988 auf Initiative zahlreicher Innovations- und Gründerzentren als „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologie- und Gründerzentren” (ADT) gegründet.

Ziele des Verbandes

  • Förderung der Bedeutung und Leistungsfähigkeit von Technologie- und Gründerzentren u. ä. und deren Kompetenz zur Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen
  • aktive Unterstützung regionaler und nationaler Wirtschaftsentwicklung
  • Vertretung der Interessen aller ordentlichen Mitglieder gegenüber Parlamenten, Regierungen, Wirtschaftsverbänden, Presse und anderen Interessengruppen
  • unabhängig von Parteien und staatlichen Institutionen

Das BVIZ-Qualitätsprädikat „Anerkanntes Innovationszentrum"

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren hat ein einheitlich anwendbares Prüfverfahren zur Evaluierung von Innovationszentren entwickelt und somit den Qualitätsanspruch des Verbandes und seiner Mitglieder unterstrichen. Das Prädikat „Anerkanntes Innovationszentrum“ wird auf Antrag und im Rahmen eines mehrstufigen Prüfungs- und Auditierungsverfahren vergeben, wobei folgende 4 Kern-kompetenzen eines Zentrums geprüft werden:

    1. Existenzgründerauftrag
    2. Technologietransfer
    3. Wirtschaftsförderungsauftrag
    4. Wirtschaftlichkeitsauftrag

Vorteile des Prüfsiegels für das TZN

  • Dokumentation der Qualität des Leistungsangebotes von externer Seite
  • Schaffung von Transparenz sowie Vertrauen und Akzeptanz bei Kunden, Gesellschaftern, Initiativen und Akteuren der Region
  • Kontrolle und Weiterentwicklung der eigenen Leistungen und Angebote

Vorteile der Mitgliedschaft im BVIZ für die Mieterfirmen im TZN

  • Attraktive Sonderkonditionen bei diversen Leistungs- und Produktangeboten, die auf Rahmenverträge mit dem Verband beruhen (siehe Download | PDF, 664KB)
  • Anmietung von Tagungsräumen in anderen Mitgliedszentren zu Vorzugskonditionen
  • Nutzung eines Expertenpools des Verbandes

www.innovationszentren.de