Partnerschaftsgesellschaft mbB soll kommen

Partnerschaftsgesellschaft mbB soll kommen

Seit Anfang des Jahres 2012 wird über die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) als Alternative zur englischen Limited Liablity Partnership (LLP) verhandelt. Nunmehr hat die Bundesregierung das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Insofern ist damit zu rechnen, dass gründungswilligen Freiberuflern schon bald eine neue Rechtsform zur Verfügung steht.

Bislang hafteten die Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft mit ihrem Privatvermögen. Dieses Haftungskonzept fand bei den Freiberuflern allerdings keinen großen Anklang. Mit der zukünftigen deutschen Alternative soll die Haftung für berufliche Fehler nunmehr auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden. Hierdurch beabsichtigt die Bundesregierung, dem Trend der Freiberufler – insbesondere große Rechtsanwaltskanzleien – entgegenzutreten, die sich in letzter Zeit immer häufiger für die Rechtsform der LLP entschieden haben.

Kontakt:  Karlheinz Pohl, TZN, Tel.: 02152 / 20 29-12


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