Entlastung kleiner Unternehmen bei der Bilanzierung geplant

Am 07.01.2015 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden.

„Wir wollen kleinere Unternehmen von bestimmten übermäßigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlasten“, so Bundesjustizminister Maas in einer Presseerklärung. „Gerade diese Unternehmen brauchen Freiräume für die Entwicklung ihres Kerngeschäfts und keine unnötigen bürokratischen Hürden. Deshalb wollen wir die neuen Spielräume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie so weit wie möglich ausschöpfen.“

Der Gesetzesentwurf sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Durch Anhebung der Schwellenwerte werden zukünftig deutlich mehr Unternehmen bilanzielle Erleichterungen und Befreiungen in Anspruch nehmen können als heute.
  • Für kleine Kapitalgesellschaften wird der Katalog der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss reduziert.
  • Auch für Kleinstgenossenschaften werden die bereits für vergleichbare Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bestehenden Erleichterungen eingeführt.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen sowie den Entwurf des BilRUG finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums.

Quelle: Startothek Newsletter

Kontakt: Karlheinz Pohl, TZN, Tel.: 02152 / 20 29 12


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