Kleinunternehmen: Formlose Gewinnermittlung zulässig

Kleinunternehmen: Formlose Gewinnermittlung zulässig

Existenzgründer, die weniger als 17.500 Euro Einnahmen pro Jahr erzielen, können Ihren Gewinn auch formlos ermitteln. Das Ausfüllen des Steuer-Vordrucks „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“ ist für sie nicht verpflichtend. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Gz.: IV C 6 – S 2142/11/10001:003) hervor.

Auch wenn die Einnahmeüberschussrechnung im Vergleich zur Bilanzierung als einfache Form der Gewinnermittlung gilt, haben viele Jungunternehmen Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des entsprechenden Steuervordrucks „Anlage EÜR“. Daher verzichtet das Bundesfinanzministerium bei Kleinunternehmen auf die Vorlage dieses Steuervordrucks. Eine formlose Gewinnermittlung – also eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben – reiche aus, so das Bundesfinanzministerium.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier nachlesen. Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium weitere Informationen zur EÜR (Vordruck 2012, Ausfüll-Hilfe etc.) online gestellt. Den Link finden Sie hier.

Kontakt:   Karlheinz Pohl, TZN, Tel.: 02152 / 20 29-12


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