Neue Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mbB
Angehörige der Freien Berufe können sich schon bald in einer neuen Rechtsform organisieren. Am 13.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet. Damit schafft die Bundesregierung eine Alternative zu der – insbesondere von Rechtsanwaltskanzleien häufig gewählten – englischen Limited Liablity Partnership (LLP).
Die neue PartGmbB bietet Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, wobei die Mindestversicherungssumme bei Rechtsanwälten 2,5 Mio. Euro und bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern jeweils 1,5 Mio. Euro beträgt. Von den neuen Haftungsregelungen profitieren aber nicht nur die Kanzleigründer, sondern aufgrund des wesentlich verbesserten Versicherungsschutzes auch die Mandanten.
Das Gesetz zur Einführung der neuen PartGmbB bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Diese gilt allerdings nur noch als Formsache und soll bereits Anfang Juli erfolgen. Sodann wird das Gesetz einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
startothek-News vom 26.06.2013
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