Neues vom Gründungszuschuss

In 2012 wurde der Gründungszuschuss etwa 20.600 mal vergeben, ein Rückgang um 85 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch beim Einstiegsgeld war ein Rückgang zu beobachten, der mit 30 Prozent jedoch deutlich geringer ausfiel. In 2012 wurden etwa 7.800 Gründer zusätzlich zum Arbeitslosengeld II mit Einstiegsgeld gefördert.

Der starke Rückgang ist vor allem dadurch zu erklären, dass sehr viel weniger Gründer einen Antrag auf Gründungszuschuss gestellt haben. Die Berater bei den Arbeitsagenturen haben auch oftmals versucht, Gründungswillige davon abzuhalten. Wer sich nicht abhalten lässt und einen gut vorbereiteten Antrag stellt, hat aber inzwischen wieder gute Chancen, den Gründungszuschuss unmittelbar zu erhalten.

In der ersten Hälfte 2012 wurden viele Anträge pauschal und ohne genaue Prüfung abgelehnt. Auch diese Entscheidungen dürften keinen Bestand haben. Inzwischen haben Arbeitsgerichte erste Urteile gefällt – und diese sind ausgesprochen gründerfreundlich ausgefallen. Wer also gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben hat, hat gute Chancen, die Förderung in voller Höhe nachträglich zu erhalten. Die Arbeitsagenturen müssen in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens tragen, Gerichtskosten fallen ohnehin nicht an.

Kontakt: Karlheinz Pohl, TZN, Tel.: 02152 / 20 29-12


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