Sachkunde für gefährliche Stoffe

Im Zuge ihrer Kooperationsvereinbarung arbeiten die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen mit dem Technologiezentrum Niederrhein und die Hochschule Niederrhein eng im Bereich der beruflichen Weiterbildung zusammen. Jetzt bietet die Hochschule Niederrhein eine Fortbildung im Zuge der Sachkunde nach der Chemieverbotsverordnung an.

Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen und an den Endverbraucher abgeben, benötigen dafür die notwendige Sachkunde nach der Chemieverbotsverordnung. Hierzu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte und Elektrohandel, gegebenenfalls auch Drogerien, Schuhläden und Unternehmen für den Malerbedarf.

Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises genügt jedoch nicht auf Dauer –  er muss spätestens nach sechs Jahren durch eine eintägige Fortbildung erneuert werden. Eine solche eintägige Fortbildung bietet die Hochschule Niederrhein am Mittwoch, 1. Juni 2022, online an. Dabei werden Grundlagenkenntnisse wiederholt und aktuelle Änderungen und Rechtsvorschriften vermittelt. Dabei geht es etwa um Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen, Neuerungen im nationalen und europäischen Stoffrecht sowie um Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht.

Teilnahmevoraussetzung ist eine gültige Sachkundebescheinigung. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung über die Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde. Dozent ist Prof. Dr. Michael Dornbusch von der Hochschule Niederrhein.

https://www.hs-niederrhein.de/weiterbildung/wissen-spezial/erhalt-der-sachkunde/


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