Studie zum Gründungsaufwand veröffentlicht

Wieviel Zeit und Geld benötigen Gründer für den administrativen Aufwand im Gründungsprozess? Antworten auf diese Frage gibt die Studie „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung“, die jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wurde.

In der Studie wurde der in der Gründungsphase von den Gründern zu leistende Erfüllungsaufwand untersucht, d. h. der gesamte messbare Zeitaufwand und die Kosten für Anzeigepflichten wie etwa der Gewerbeanmeldung oder der steuerlichen Anmeldung. Das Ergebnis überrascht ein wenig: Nach der Studie beträgt der durchschnittliche Erfüllungsaufwand nur ca. zwei Stunden bzw. 95 Euro pro Gründung.

Der ermittelte administrative Aufwand ist zwar im Vergleich zum Gesamtaufwand einer Gründung (z. B. für die Entwicklung eines Businessplans, die Realisierung der Finanzierung und den Aufbau des Kundenstamms) gering. Jährlich ist dieser Aufwand aber von über 300.000 Gründern zu erbringen, so dass Vereinfachungen einen Masseneffekt entfalten und mit spürbaren Entlastungen verbunden sind. „Gründerinnen und Gründer sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren und nicht mit Formularen und Behörden unnötig Zeit verschwenden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, den Aufwand bei der Gründung eines Start-ups zu reduzieren: durch einheitliche Anlaufstellen, digitale Behördenkommunikation sowie transparentere Informationen über die verschiedenen Unterstützungsangebote. Start-ups sollen Informationen konsequent aus einer Hand erhalten und auch die Anmeldungen gebündelt vornehmen können. Allein dadurch ließe sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes der Erfüllungsaufwand einer Gründung um ca. 28 Prozent senken“, so Bundeswirtschaftsminister Gabriel in einer Presseerklärung.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung – Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz“ (pdf: 2,7 MB) können Sie auf den Internet-Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums herunterladen.

Quelle: Startothek Newsletter

Kontakt: Karlheinz Pohl, TZN, Tel.: 02152 / 20 29 12


zurück