Info: Gründercoaching Deutschland wird fortgeführt

Entgegen aller Unkenrufe wird das Beratungsförderprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD) fortgeführt. Das bisher aus europäischen ESF-Mitteln geförderte GCD wäre Ende April ausgelaufen. Ab Mai 2015 finanziert die KfW das Beratungsprogramm aus Eigenmitteln. Hier geltend dann allerdings neue Förderkonditionen.

Zielgruppe ausgeweitet

Ausgeweitet wurde der Kreis der förderfähigen Unternehmen. Konnten bisher nur gewerbliche und freiberufliche Gründer vom GCD profitieren, haben zukünftig auch Gründer, die ihr neues Unternehmen dauerhaft im Nebenerwerb führen wollen sowie Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform Anspruch auf Fördermittel.

Förderhöchstbetrag und Antragsfrist reduziert

Gesenkt wurde der Förderhöchstbetrag: Er beträgt zukünftig nur noch 4.000 Euro (bisher 6.000 Euro). Auch die Frist zur Antragstellung wird deutlich gesenkt: Ein Förderantrag für das Gründercoaching Deutschland kann zukünftig nur noch innerhalb von 2 Jahren nach der Gründung gestellt werden (bisher 5 Jahre).

Weitere Informationen zum GCD und zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der KfW.

Quelle: Startothek Newsletter

Kontakt: Uta Pricken, TZN, Tel.: 02152 / 20 29 21

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