Kleingewerbe: Ausbleibende Gewinne führen zu Problemen mit dem Finanzamt
22.12.2014Erzielt ein Selbstständiger über mehrere Jahre keine Gewinne, wird seine selbstständige Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft. So urteilte jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG), dass Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich, die lediglich nebenberuflich angeboten werden und über Jahre keine Gewinne abwerfen, keine gewerblichen Tätigkeiten darstellen (Az.: 2 K 1611/13). Eine angestellte Bankkauffrau...