Änderungen bei der Künstlersozialabgabe
21.01.2015Existenzgründer investieren gerade zu Beginn ihrer Selbstständigkeit viel Geld in die Werbung (z. B. Erstellung einer Internet-Präsenz, Werbeflyer). Beauftragt der Gründer einen externen Anbieter mit diesen Aufgaben, kann es sein, dass er Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialversicherung zahlen muss. Die Regelungen hierzu sind seit Jahresbeginn durch das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) konkretisiert worden. Das...